Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Herberge im Augustinerkloster Gotha
Bitte beachten Sie, wir sind eine kirchliche Einrichtung und Kloster und KEIN Hotel:
- Unsere Rezeption ist von Montag-Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr besetzt, an Sonn- und Feiertagen von 8.00-11.00 Uhr. Bitte teilen Sie uns mit, bis wann Sie anreisen werden.
- Die Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bis 11.00 Uhr.
- In allen Räumen und öffentlichen Bereichen des Klosters gilt ein striktes Rauchverbot. Wir bitten Sie, zum Rauchen vor den Eingangsbereich des Klosters zu gehen. Sollten Sie dennoch durch Rauchen oder Entzünden von Feuerkörpern die Feuerwehr alarmieren, werden die Kosten vom Veranstalter getragen.
- Unsere täglichen Ruhezeiten bitten wir unbedingt einzuhalten:
- Mittagruhe von 13.00-15.00 Uhr
- Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
- Feierlichkeiten müssen bis 22.00 Uhr in den Veranstaltungsräumen beendet sein. Bei Feierlichkeiten sind größere, laute musikalische Darbietungen ab 22 Uhr nicht erlaubt.
- Die Veranstaltungsversorgung im Kapitelsaal (= Klostercafé) wird ausschließlich durch das Augustinerkloster gewährleistet. Servicepersonal kann zusätzlich kostenpflichtig geordert werden.
- Die gemieteten Räume werden vor der Veranstaltung im Beisein der Vertragspartner in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Schäden am Parkett, an den Immobilien (Schränke, Tische, Stühle etc.) und an der Ausstattung (Technik), die durch den Nutzer verursacht werden, sind schadensersatzpflichtig. Ebenso bitten wir Sie, die Wände nicht zu bekleben.
- Die Saalmiete ist 14 Tage vorher zu überweisen. Die Abschlussrechnung wird nach Beendigung der Veranstaltung erstellt und ist sofort ohne Abzug fällig.
- Die Bestuhlung der Räume erfolgt durch die Mitarbeiter des Augustinerklosters und wird laut den Absprachen und Vertragsvereinbarungen am Tag der Veranstaltung bereitgestellt. Sollten dennoch Änderungen der Stuhl- und Tischanordnung kurzfristig mit Hilfe des Personals vorgenommen werden, berechnen wir 20,00 € pro Stunde Aufwandsgebühr.
- Teilen Sie uns bitte rechtzeitig vor Anreise mögliche wesentliche Änderungen mit, da wir aus internen Dispositionsgründen (Personaleinsatz, Sachgütereinkauf) nur vor oder spätestens einen Tag vor der Anreise noch vertragliche Änderungen akzeptieren können!!
Bei Anreise mit erheblich verminderter Teilnehmerzahl oder nicht fristgemäßer Stornierung berechnen wir folgende Ausfallentschädigungen, soweit keine Ersatzbelegung möglich ist:
- 15 – 9 Tage vor Anreise: 60 %
- 4 – 8 Tage vor Anreise: 80 %
- Weniger als 3 Tage vor Anreise: 90 %
Bei der Annahme dieser vertraglichen Vereinbarung stellt Ihnen das Evangelische Augustinerkloster Gotha – Herberge gGmbH die aufgeführten Leistungen rechtzeitig und mangelfrei zur Verfügung.
Augustinerkloster Gotha – Herberge gGmbH
Gotha, den 01.11.2022
Anja Christel
Prokuristin